Wer wegen Krankheit nicht arbeitsfähig ist, kann für die Dauer von sechs Wochen weiter seinen Lohn verlangen. Tritt während dieser ersten Krankheit allerdings ein weiteres Leiden hinzu, beginnt die
Wir verwenden die Daten nur im Rahmen Ihrer Anfrage und versenden keine Newsletter!
Königstraße 50 30175 Hannover
Fiene Rechtsanwälte © 2022