Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach einer Kündigung genau den Zeitraum der
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Bewertung-Kündigungsschutzklage |
Herr Fiene ist mir von einem Bekannten empfohlen worden, und hat mich hervorragend vertreten. Die Beratung war kompetent und hat mir sehr viel Sicherheit im Auftreten gegeben. Durch seine Erfahrung und sein Verhandlungsgeschick hat er für mich das bestmögliche Ergebnis erzielt. Dabei hat er alle Details bedacht. Er war für mich immer kurzfristig erreichbar für Rückfragen. Fazit: Ich empfehle Herrn Fiene vorbehaltlos weiter!
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Bewertung-Arbeitsrechtsmandant |
Menschlichkeit, fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit - eine glatte Eins! Ein für mich schwerer (da meine Existenz bedrohender) Fall, der sich über fast zwei Jahre hinzog. Der Druck kam aus allen Richtungen: Aufsichtsbehörde, Geschäftsführung und am Ende auch noch die eigene Rechtsschutzversicherung. Herr Fiene hat aufgrund seiner Erfahrung immer im Voraus gesagt, was von der jeweiligen Gegenseite zu erwarten wäre und ausnahmslos Recht behalten; Chapeau! Wenn "es brannte" rief er mich sogar aus dem Urlaub zurück. Vorbehaltose Empfehlung, auch ein weiter Weg lohnt sich, um so vertreten zu werden. Nochmal dickes Danke!
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Herr Fiene wurde mir von meiner Schwester empfohlen. Er ist ein langjährig erfahrener Anwalt, der mir nach einem Anruf am nächsten Tag sofort einen Termin gegeben hat. Eine absolute Ausnahme, wenn man dringend einen Anwalt braucht. Seine angenehme, ruhige und seriöse Art ist ein Gewinn, wenn man einen schweren Fall zu bewältigen hat. Ich kann Herrn Fiene mit 150 %er Sicherheit empfehlen. Vielen Dank an Herrn Fiene und seine freundlichen Mitarbeiter. Fall in wenigen Tagen gelöst, Mandantin glücklich! Ach ja, danke auch noch einmal an mein Schwesterherz!
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Eine fristlose Kündigung kann der Arbeitgeber aussprechen, sofern ein „wichtiger Grund“ nach § 626 I BGB vorliegt. Dann endet das Arbeitsverhältnis sofort mit Ausspruch der Kündigung. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Der Kündigungsgrund muss aber so schwer wiegen, dass es dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis noch länger fortzusetzen – nicht einmal bis zum Ablauf der sonst geltenden Kündigungsfrist.
Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine fristlose Kündigung für wirksam gehalten, weil eine Pflegekraft wissentlich über ihre Arbeitszeiten getäuscht hatte.
Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin seit fünf Jahren als Altenpflegerin angestellt. In der Vergangenheit wurde sie mehrmals abgemahnt, da sie Patienten nicht richtig versorgt und die Pflegeleistung auch nicht richtig dokumentiert hatte.
Im April 2019 setzte sich dieses Verhalten fort. Die Arbeitnehmerin unterließ es, einer Patientin persönlich eine Nachttablette zu verabreichen. Stattdessen beschränkte sie sich auf ein Telefonat mit ihr. Dennoch trug die Arbeitnehmerin einen entsprechenden Leistungsnachweis ein; zudem bestätigte sie auf ihrem Tagestourennachweis, die Patientin von 22.55 Uhr bis 23.06 Uhr betreut zu haben.
Daraufhin sah sich die Arbeitgeberin zu einer fristlosen Kündigung veranlasst. Dagegen erhob die Pflegekraft Klage zum Arbeitsgericht Siegburg.
Das Arbeitsgericht Siegburg hielt die fristlose Kündigung für wirksam.
Ein wichtiger Grund habe vorgelegen. Übertrage der Arbeitgeber seinen Angestellten die Erfassung der Arbeitszeit, dürfe er auch darauf vertrauen, dass diese korrekt eingetragen werde. Für ihn sei nämlich nur schwer zu kontrollieren, ob die eingetragenen Zeiten tatsächlich stimmen.
Fülle die entsprechende Arbeitnehmerin das Arbeitszeitformular sogar vorsätzlich falsch aus, stelle dies einen schweren Vertrauensmissbrauch dar. Dies gelte umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Arbeitnehmerin bereits mehrmals abgemahnt worden sei.
Ein bewusster Arbeitszeitbetrug kann schnell zur Kündigung führen – manches Mal sogar zur fristlosen. Eine anderslautende Entscheidung in ähnlichen Fällen ist aber nicht ausgeschlossen. Vor allem für die fristlose Kündigung liegt die Hürde hoch. Es sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu beachten.
Arbeitsgericht Siegburg – Aktenzeichen 3 Ca 992/19 vom 07.08.2019
Matthias-FIene |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich ausgewiesener Arbeitsrechtsexperte und seit mehr als 30 Jahren ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet tätig. Ich berate und vertrete Sie umfassend im Individualarbeitsrecht und im Kollektivarbeitsrecht.
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Ich habe Herrn Fiene aufgrund seiner Bewertungen hier ausgewählt. Er ist genauso gut, wenn nicht noch besser als von meinen Vorrednern beschrieben. Die Abwicklung war von Anfang an perfekt! Besonders beeindruckt haben mich die ständige Erreichbarkeit, die sofortige Resonanz auf jede Frage und die absolute Kompetenz. Sowohl fachlich als auch menschlich habe mich zu jeder Zeit bestens aufgehoben gefühlt. Der gesamte Fall ist genauso abgelaufen, wie Herr Fiene es vorausgesagt hatte. Er hat sich um alles gekümmert und das Bestmögliche für mich herausgeholt. Besser geht es nicht! Vielen Dank für alles Herr Fiene! Sehr gerne empfehle ich Sie uneingeschränkt weiter.
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Sofort nach der Aushändigung eines Abfindungsvertrages durch meinen Arbeitgeber habe ich die Kanzlei von Herrn Fiene angerufen und bereits am nächsten Tag einen persönlichen Termin bekommen. Schon in sieben Wochen beim Gütetermin wurden alle meine Forderungen erfüllt! Herr Fienes starkes Auftreten an meiner Seite basierte auf seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf diesem Gebiet. Auch seine detaillierte und gut durchdachte Vorarbeit hat sich zu meinen Gunsten ausgezahlt! Herr Fiene war jederzeit telefonisch und per E-Mail für mich erreichbar (auch während seines Urlaubs). Ich bin Herrn Fiene für seine fachliche Unterstützung sehr dankbar und würde ihn wärmstens weiter empfehlen! I.K
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Ich habe sehr schnell einen Beratungstermin bekommen, bei dem Herr Fiene alles hinterfragt und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen hat. Durch seine ruhige kompetente Art und seine große Erfahrung hat er mir in meiner Betroffenheit, nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit mit fast 60 Jahren eine Kündigung erhalten zu haben, sehr viel Sicherheit und Ruhe gegeben. Er war jederzeit erreichbar und es gab immer schnelle Rückmeldungen. Durch seinen tollen Einsatz ist es für mich zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Auch das von Herrn Fiene verfasste Arbeitszeugnis ist sehr gut. Ich kann Herrn Fiene uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für seine super Betreuung.
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