Kündigung
Was Sie bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses unbedingt beachten müssen!
Nach dem Zugang einer Kündigung haben die meisten Menschen das Gefühl, sprichwörtlich den Boden unter den Füßen zu verlieren. Die Zeit, um sich von diesem Schreck zu erholen, ist verhältnismäßig knapp bemessen, da eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss. In dieser von Existenzängsten und Zeitdruck gekennzeichneten Ausnahmesituation können schwere Fehler begangen werden. Von einer Kündigung betroffene Arbeitnehmer sollten daher möglichst früh qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ich stehe gekündigten Arbeitnehmern meistens noch am Tage der ersten Kontaktaufnahme - auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden - für einen ausführlichen Beratungstermin zur Verfügung.
Um zu verhindern, dass es bis dahin zu negativen Weichenstellungen kommt, sollten betroffene Arbeitnehmer zehn wichtige Verhaltensregeln unbedingt beherzigen:
In der beruflichen Praxis sind häufig Grenzfälle zur Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen. Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst so einen Einzelfall entschieden. Hierbei ging es um die Frage, ob überhaupt Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Eine Krankenschwester musste aus gesundheitlichen Gründen ein bestimmtes Medikament einnehmen. Durch die Einnahme des Medikaments war sie nicht mehr in der Lage, die betrieblich notwendigen Nachtdienste auszuüben. Weitere Beeinträchtigungen lagen jedoch nicht vor, so dass die Arbeitnehmerin alle weiteren Tätigkeiten uneingeschränkt ausführen konnte.